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Gästebuch

Einladung zum Kinderfest
am Samstag, den 14.7. ab 11.00 Uhr

 

Der Beitrag ist mittels Bankeinzug (per Lastschrift) jeden Monat im Vorhinein bis spätestens zum 03. des jeweiligen Monats zu entrichten. Die Bankeinzugsformulare sind bei der Kita -Leitung mit Angabe der Bankverbindung zu unterfertigen.

Abwesenheit des Kindes berechtigt nicht zur Unterlassung der Beitragsleistung. Für die Dauer eines Krankheitsfalles oder eines Urlaubsaufenthaltes wird keine Ermäßigung gewährt. Ermäßigungen durch die LHD können nicht gewährt werden. Die Beiträge können über die Einkommenssteuererklärung oder über den Arbeitgeber steuerlich geltend gemacht werden.

 

Stand: Dezember 2009

 

 

 

 

 

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